Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ELBSEGELEI - Beherbergungsbetrieb auf der SY ZAANDAM- Yacht in the City / Übernachtungsbetrieb Holger Brauns und Joke Seiler

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Gästen der SY ZAANDAM (im Folgenden „Kunde(n)“ oder in persönlicher Anrede) und der Elbsegelei, Inhaber: Holger Brauns, Pinneberger Chaussee 27, 22523 Hamburg, Tel.: +49 (0) 179 1124599, E-Mail: holger@elbsegelei.de (im Folgenden „Elbsegelei“).

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist Du, wenn die Bestellung über unseren Online-Shop nicht überwiegend zu Zwecken erfolgt, die Deinem Gewerbe oder Deiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Hingegen bist Du Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wenn Du als natürliche oder juristische Person (z. B. als Verein, Gesellschaft wie GbR oder GmbH oder als Stiftung) beim Abschluss des Vertrags überwiegend in Ausübung Deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelst.

 

I. Geltungsbereich/Vertragsabschluss/Vertragspartner

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Passagierkabinen/Kojen der Segelyacht ZAANDAM zur Beherbergung durch die ELBSEGELEI (Yacht in the City / Übernacht Segelyacht),sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind – soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist – die ELBSEGELEI und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die ELBSEGELEI zustande. Wird die ganze Yacht oder eine Kabine mit Zustimmung der ELBSEGELEI von mehreren Gästen genutzt, werden alle Gäste als Gesamtschuldner bzw. Gesamtgläubiger Vertragspartner. Die ELBSEGELEI bestätigt die Kabinenbuchung in der Regel schriftlich per Mail.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn dies ist schriftlich vereinbart.

 

II. Vertragpartner; Untervermietung; Verjährung

1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Kabinen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ohne schriftliche Genehmigung der ELBSEGELEI nicht zulässig.

2. Alle Ansprüche gegen die ELBSEGELEI verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisab- hängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ELBSEGELEI beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. DieELBSEGELEI ist verpflichtet, die gebuchte(n) Passagierkabine(n), oder die ganze Yacht bereitzuhalten.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Kabinenüberlassung vereinbarten Preise derELBSEGELEI zu zahlen. Ist kein besonderer Preis vereinbart, gilt der Preis, der sich aus der bei der Anreise des Gastes aktuellen Preisliste (der ELBSEGELEI) ergibt.

3. Der Preis für die Übernachtung in den Passagierkabinen, oder der ganzen Yacht ist für den vollen Buchungszeitraum beim Check-In bar, oder per Kreditkarte beim „Schiffsführer“zu entrichten, sofern nicht bei Buchung gezahlt wurde.

4. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der ELBSEGELEI aufrechnen.

 

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der ELBSEGELEI

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der ELBSEGELEI geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der ELBSEGELEI oder eines gesetzlichen Rücktrittsgrundes. Im Übrigen ist der vereinbarte auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchte Passagierkabine nicht in Anspruch nimmt, wobei ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung angerechnet werden. Soweit der Gast keine höheren ersparten Aufwendungen nachweist, betragen diese 5 % des Kabinenpreises.

1. Eine Stornierung bis zu 14 Tage vor Anreise ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor An- reise beträgt die Stornierungsgebühr 50% des vereinbarten Kabinenpreises, bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor der Anreise wird 90% des Kabinenpreises fällig.

 

V. Kündigung der ELBSEGELEI; Höhere Gewalt

1. Die ELBSEGELEI ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

· Passagierkabinen oder die ganze Yacht unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Gastes oder zu anderen als zu dem in II.1 dieser AGB beschriebenen Zwecks gebucht werden;

· die ELBSEGELEI begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergung in den Passagierkabinen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der ELBSEGELEI selbst in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der ELBSEGELEI zuzurechnen ist.

2. Die ELBSEGELEI ist in Fällen Höherer Gewalt von Ihrer Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn die ELBSEGELEI aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Sturm, Hochwasser, Unwetter etc.), behördlichen Anordnungen oder aus Gründen des Zustands der Segelyacht ZAANDAM oder der Sicherheit des Schiffes die Kabinen nicht bereitstellen kann.

 

VI. Leistungsbeschreibung; Passagierkabinenbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Übernachtung ohne Frühstück auf der Segelyacht ZAANDAM (by ELBSEGELEI). Die SY ZAANDAM ist eine 2005 in Deutschland gebaute Segelyacht der Werft Bavaria. Die Übernachtung erfolgt in Passagierkabinen/Kojen mit authentischem Charakter, die weitgehend im Stil und nach dem Stand der Technik der 2005 Jahre eingerichtet sind. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Achter-Passagierkabine.

2. Die Toilettenanlage (WC) samt Dusche des City Sporthafens Hamburg e.V. auf selbiger Fläche (ausgewiesen druch Schilder auf dem Gelände und Hinweis durch die ELBSEGELEI oder einen Stellvertreter), ist im Sinne der Betriebssicherheit der bordeigenen Toilette immer vorzuziehen. Bei Zuwiderhandlung und nicht wie im Leitfaden beschriebener Nutzung der WC- Räume und Toilettenanlage auf der SY ZAANDAM, wird ein entstandener Schaden umgehend in Rechnung gestellt. Diesen gilt es noch vor Ort zu bezahlen, da von eine Kaution im Vorfeld abgesehen wird.

3. Dadurch dass bei Buchung KEINE Kaution erhoben wird, ist der Gast grundsätlich in allen Fällen dazu verpflichtet, einen durch seinen Aufenthalt an Bord entstandenen Schaden unverzüglich, spätestens aber vor seiner Abreise, zu bezahlen. Die hierfür angesetzte Schadenshöhe ist durch einen neutralen Sachverständigen zu ermitteln, sofern der Gast dies wünscht. Die Kosten für den Sachverständigen trägt der Gast.

4. Gebuchte Kabinen stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Passagierkabinen spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die ELBSEGELEI aufgrund der verspäteten Räumung der Kabine für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Kabinenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der ELBSEGELEI kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Ein täglicher Zimmerservice wird in der Regel nicht durchgeführt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

 

VII. Haftung

1. Die ELBSEGELEI haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2. Die ELBSEGELEI (Holger Brauns oder Joke Seiler) haftet nicht für Personenschäden, Leib und Leben. Dies betrifft auch die Zuwegung zur Yacht-Unterkunft, genauso wie das An- und Von- Bord gehen und den Aufenthalt auf der Segelyacht selbst. Ferner haften Eltern vollumfänglich für Ihre Kinder. Für NICHTSCHWIMMER besteht bei Verlassen der Innenkabinen Schwimmwestenpflicht. Hierzu sind Schwimmwesten in ausreichender Anzahl im Schiff vorhanden und anzulegen.

 

VIII. Pflichten des Gastes

1. Der Gast verpflichtet sich mit Vertragsabschluss dazu, sich während seines Aufenthalts gemäß den Eigenarten einer Segelyacht derart zu verhalten, dass er weder seine eigene Sicherheit, noch die anderer Personen gefährdet.

2. Der Gast hat während seines Aufenthalts auf der SY ZAANDAM weiter darauf zu achten, dass sein Verhalten dem Verweilen in einem Gastliegehafen, namentlich dem City Sporthafen Hamburg, Vorsetzen 1, 20459 Hamburg angemessen ist. Hierfür gilt verpflichtend die Hafenbetriebsordnung des City Sporthafens Hamburg e.V. (https://www.citysporthafen.hamburg/de/hafen.html)

3. Der Gast hat bei Verlassen der Passagierkabine/Koje (nicht abschließbar) stets seine Wertsachen mit zu nehmen und bei sich zu führen. Die Yacht als Ganzes ist verschließbar, jedoch wird für den Verlust persönliche Gegenstände (des Gastes) nicht gehaftet.

4. Im Übrigen ergeben sich die für das Verweilen auf der SY ZAANDAM (by ELBSEGELEI) die notwendigen Verhaltensregeln aus dem in den Kabinen oder in der Yacht ausliegenden „Kabinenleitfaden“. Dieser ist zu beachten und Vertragsbestandteil.

5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN- oder WiFi- Nutzung für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

6. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die ELBSEGELEI oder seinen Vertreter Joke Seiler auf diesen Umstand hin.

7. Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

8. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen un- zulässiger Werbung nutzen;

es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

9. Der Gast stellt die ELBSEGELEI von sämtlichen Schäden und Ansprüchen frei

 

 

 

IX. Besonderheiten des Übernachtungsbetriebs auf der SY ZANNDAM (by ELBSEGELEI)

1. Die SY ZANNDAMist ein Segelschiff, welches vom Segelunternehmen ELBSEGELEI für täglich stattfindende Segeltörns zwischen April und Oktober nahezu täglich genutzt wird. Daher befinden sich immer für den Segelalltag entsprechende Ausrüstungsgegenstände an Bord. Dies gilt auch für den Bereich der Passagierkabinen/Kojen! Diese Ausrüstungsgegenstände sind Eigentum der ELBSEGELEI und nicht für den Gast bestimmt.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der ELBSEGELEI, Hamburg.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der ELBSEGELEI. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der ELBSEGELEI.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen undurchführbar und / oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der undurchführbaren und / oder unwirksamen Bestimmung gilt eine solche durchführbare und / oder wirksame Bestimmung als von den Parteien vereinbart, die dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Das gilt auch für etwaige Lücken dieser Geschäftsbedingungen.

 

Hamburg, den 30.09.2019, Inhaber der ELBSEGELEI und seine Stellvertreter